Liebe Schulkinder, liebe Erziehungsberechtigte,
das Niedersächsische Kultusministerium hat beschlossen, dass alle Kinder und Beschäftigten zweimal pro Woche morgens vor dem Schulbesuch einen Covid-19 Schnelltest durchführen müssen.
Ohne einen negativen Schnelltest darf die Schule nicht besucht werden.
Diese Regelung gilt ab dem ersten Schultag nach den Osterferien und soll das Ansteckungsrisiko in den Schulen zusätzlich senken. Die Schnelltests werden vom Land Niedersachsen gestellt und von uns in der Schule verteilt.
Das Testpaket für die erste Schulwoche nach den Osterferien kann am Freitag, dem 09.04.2021 in der Zeit von 09:00 – 17:00 Uhr in der Schule abgeholt werden. Bitte nehmen Sie auch das Informationsschreiben zur Testpflicht mit und geben Sie es Ihrem Kind unterschrieben mit zurück in die Schule.
Auf der Rückseite bestätigen Sie bitte die Durchführung der Schnelltests mit Eintragung des Datums, des Ergebnisses und Ihrer Unterschrift. Dieses Schreiben verbleibt bis zu den Sommerferien in der Postmappe.
Sie bestätigen jeweils vor dem Präsenzunterricht montags & mittwochs oder dienstags & donnerstags die Durchführung des Tests durch Ihre Unterschrift. Zusätzlich geben Sie Ihrem Kind die verwendete Testkassette mit in die Schule. Der Test wird durch eine Lehrkraft geprüft und anschließend entsorgt. Wir verteilen Ihren Kindern pro Woche zwei neue Tests für die Anwendung in der nachfolgenden Schulwoche.
Die Durchführung des Tests dauert ca. 2 Minuten, das Ergebnis lässt sich nach 15 Minuten ablesen. Eine einfache und kindgerechte Anleitung können Sie sich hier (Link zu Youtube) ansehen.
Die Beschulung in wechselnden Gruppen, die Hygieneregeln und die Maskenpflicht bleiben unabhängig von den Testungen bestehen. Bitte beachten Sie, dass die Testung bereits für den ersten Tag nach den Osterferien verpflichtend vorgesehen ist!
Mit freundlichen Grüßen
Claus Garrelts
PS:
Wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Kind von der Präzenpflicht befreien lassen. Bitte reichen Sie dazu den Antrag auf Befreiung bis zum 12.04.2021 in der Schule ein.
In einem Brief an die Eltern und einem Brief an die Kinder erläutert unser Kultusminister Herr Tonne das Vorgehen.
Die Pressemitteilung des Kultusministeriums ist hier einsehbar und lässt sich hier als PDF herunterladen.
Eine Übersicht zum Thema „Impfen und Testen“ können Sie auf dieser Seite des Kultusministeriums einsehen.
Falls Sie keine Antworten auf Ihre Fragen finden, können Sie sich gerne auch telefonisch an die Servicestelle des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück wenden. Die Servicestelle ist montags bis donnerstags von 7:30 – 16:00 Uhr und freitags 7:30 – 13:00 Uhr erreichbar.
RLSB Osnabrück
Telefon: 0541 77046-444
E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de
PPS:
Die Niedersächsische Corona-Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die verpflichtenden Schnelltestungen. Die aktuell gültige Verordnung ist auf dieser Seite einsehbar.
Die aktuell gültige Rundverfügung, die das Vorgehen an allen niedersächsischen Schulen regelt, ist hier einsehbar. Einen Überblick über alle Rundverfügungen im Zusammenhang mit der Pandemie finden sie auf dieser Seite.