Fragen & Antworten

Fragen zum Schulalltag

Gibt es ein Betreuungsangebot? Wie melde ich mein Kind dazu an?

Die Kinder der ersten und zweiten Klasse haben die Möglichkeiten, nach der Unterrichtszeit in der fünften Stunde an der Betreuung teilzunehmen. Hierzu wurden pädagogische Mitarbeiter eingestellt. Zurzeit gibt es zwei Betreuungsgruppen. Die einstündige Betreuungszeit liegt am Ende des Schulvormittages und endet um 12:40 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. An- und Abmeldungen können immer nur zu einem Halbjahr erfolgen. Formulare hierfür sind im Büro erhältlich.

Mein Kind hat etwas verloren – gibt es eine Art Fundbüro in der Schule?

Alle Fundsachen werden auf einem Fundtisch im Eingangsbereich gesammelt. Nicht abgeholte Fundsachen werden zu den Sommerferien an die Kleidersammlung des roten Kreuzes gespendet.

Meine Telefonnummer oder Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie das Sekretariat und die Klassenlehrerin, damit wir Sie weiterhin erreichen können.

Was bedeutet verlässliche Grundschule?

In Niedersachsen sind alle staatlichen Grundschulen verlässlich. Das bedeutet für Kinder und Eltern: Die Schule garantiert Ihnen eine verlässliches Unterrichts- und Betreuungsangebot von fünf Stunden am Tag. In dieser Zeit wird Ihr Kind garantiert in der Schule betreut und unterrichtet.

Was tue ich, wenn mein Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen darf

Bei Nichtteilnahme am Sport/Schwimmunterricht genügt eine Eintragung der Erziehungsberechtigten ins Kontaktheft, das der Sportlehrerin vorgelegt wird. Bei längeren Erkrankungen (ab der 4. versäumten Unterrichtsstunde) wird ein Attest verlangt.

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Kind beurlauben lassen muss?

Wenn Sie ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben lassen müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin bewilligen. Längere Freistellungen vom Unterricht müssen bei der Schulleitung rechtzeitig beantragt werden. Eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien kann nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung erteilt werden, jedoch nicht in Verbindung mit einer privaten Urlaubsreise.

Wie vereinbare ich am besten einen Gesprächstermin mit einer Lehrkraft?

Sie werden auf Ihrem Elternabend darüber eine Vereinbarung treffen/ bereits getroffen haben. Ansonsten gilt: Sie schreiben diesen Wunsch in das Mitteilungsheft Ihres Kindes oder rufen Sie im Sekretariat an, um einen Termin auszumachen. Gespräche zwischen Tür und Angel (z.B.: vor Unterrichtsbeginn oder direkt nach Schulschluss) finden in einer unruhigen Atmosphäre statt und sind deshalb meist unergiebig und für alle Beteiligten wenig hilfreich.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall hatte?

In der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind unfallversichert. War ein Arztbesuch erforderlich, informieren Sie unverzüglich die Klassenlehrerin und das Sekretariat, so dass eine Unfallmeldung beim Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) erfolgen kann.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind krank ist?

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule. Informieren Sie die Schule in der Zeit von 7:30-9:25 Uhr und sprechen Sie im Zweifelsfall auch auf den Anrufbeantworter. Falls Ihr Kind unentschuldigt fehlt, werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden, um sicher zu gehen, dass es nicht zu einem Zwischenfall auf dem Schulweg gekommen ist. Im Klassenbuch und auf dem Zeugnis werden entschuldigte und unentschuldigte Fehltage vermerkt.